Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht regelt die Lauterbarkeit des Wettbewerbs und sichert die Marktwirtschaft. Der gesetzliche Grundgedanke Wettbewerb Mittel gewählt werden sollen.
Wenn Sie den Eindruck haben, ein Mitbewerber handelt unlauter, weil er Sie zum Beispiel schlecht macht oder Sie den Eindruck haben, er arbeitet mit illegalen Geschäftspraktiken, können Sie ihn abmahnen. Wenn Sie selber eine Abmahnung erhalten haben, Unterstütze ich Sie bei der Verteidigung.
Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Auch wenn das Gesetz nur 20 Paragrafen hat, handelt es sich um eine hochkomplexe Materie, bei der ein spezialisierter Fachanwalt wichtig ist. Denn über § 3a UWG stellt jeder Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Dies kann jeder Verstoß gegen ein Gesetz sein. Und Gesetze gibt es viele.
Welche Kontaktaufnahme im Marketing erlaubt ist, wird durch das UWG geregelt.
Bei Ihre Geschäftstätigkeit kann ich Sie beraten, dass Sie Abmahnungen vermeiden.
- Mitbewerberschutz
- Schutz vor aggressiven geschäftlichen Handlungen
- Schutz vor irreführende geschäftliche Handlungen
- Vergleichende Werbung
- Unzumutbare Belästigung, insbesondere Telefon- und E-Mail-Werbung
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